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UVV-Prüfung nach DGUV – Sicherheit, die sich auszahlt

Was ist eine UVV-Prüfung und warum ist sie Pflicht?

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) – geregelt in den DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1/70) – schreiben regelmäßige Prüfungen für viele Betriebsmittel, Fahrzeuge und Maschinen vor. Die UVV-Prüfung gewährleistet, dass Ihre Arbeitsmittel jederzeit den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.

Welche Fahrzeuge und Geräte müssen geprüft werden?


  • PKW und Firmenwagen nach DGUV Vorschrift 70
  • Nutzfahrzeuge, LKW, Baumaschinen
  • Gabelstapler und Flurförderzeuge (FEM 4.004)
  • Hebebühnen, Krane
  • Elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3
  • Container, Pressen, Spezialgeräte
  • Ablauf einer UVV-Prüfung

    1. Erfassung der zu prüfenden Geräte, Fahrzeuge oder Maschinen

    2. Sicht- und Funktionsprüfung nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften

    3. Bewertung der Sicherheit – Prüfung auf Defekte, Verschleiß oder potenzielle Gefahrenstellen

    4. Dokumentation im Prüfprotokoll und ggf. Anbringung Prüfplakette

    5. Beratung zu Verbesserungsmaßnahmen bei Mängeln oder sicherheitsrelevanten Nachbesserungen

    Ihre Vorteile:

  • Risikominimierung und Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten gegenüber Berufsgenossenschaft und BG
  • Werterhalt und längere Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel
  • Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen?

    Laut DGUV dürfen nur geprüfte Sachkundige oder befähigte Personen (z. B. speziell geschulte Mitarbeiter, externe Prüfstellen wie DEKRA, TÜV) die Prüfungen vornehmen. Wir setzen ausschließlich zertifizierte Fachkräfte ein.

    Wann und wie oft ist eine UVV-Prüfung erforderlich?


  • Fahrzeuge (PKW, Firmenwagen): mindestens einmal pro Jahr oder nach besonderen Reparaturen
  • Gabelstapler, Kran, Hebebühne: jährlich nach FEM 4.004/DGUV Vorschrift 68
  • Elektrische Betriebsmittel: je nach Kategorie, meist jährlich

  • Nutzen Sie unseren automatischen Erinnerungsservice für UVV-Prüfungen, damit keine Fristen versäumt werden!

    FAQ zur UVV-Prüfung

    Was bedeutet „UVV-Prüfung“ konkret?

    UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift – die Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Kontrolle sämtlicher relevanter Arbeitsmittel.

    Was kostet eine UVV-Prüfung?

    Die Preise variieren je nach Fahrzeug, Maschine oder Umfang der Prüfung. Genaue Kosten finden Sie in unserer Preisliste oder erhalten Sie auf Anfrage.

    Sind UVV-Prüfungen für jeden Betrieb Pflicht?

    Ja, für Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, sobald entsprechende Arbeitsmittel eingesetzt werden.

    Was passiert, wenn die UVV-Prüfung versäumt wird?

    Es droht nicht nur ein hohes Unfallrisiko, sondern auch Bußgelder und versicherungsrechtliche Konsequenzen.

    Jetzt UVV-Prüfung buchen – sorgenfrei & rechtssicher!

    Machen Sie Ihr Unternehmen sicher: Kontaktieren Sie uns für Ihre UVV-Prüfung – ob PKW, Firmenwagen, Gabelstapler, Baumaschinen, Container oder elektrisches Betriebsmittel.
    Wir prüfen nach DGUV, BG, BGV, FEM und aktuellen Vorschriften. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an!

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