Befähigte Person zur Prüfung von Stetigförderern – Ihre Qualifizierung für Sicherheit & Effizienz
Wer darf Stetigförderer prüfen?
Nur speziell geschulte und als befähigte Person zertifizierte Fachkräfte sind gemäß BetrSichV und DGUV Vorschriften berechtigt, die vorgeschriebenen Prüfungen an Stetigförderern durchzuführen. Mit unserem Seminar erwerben Sie das notwendige Fachwissen und erhalten Ihr Zertifikat als befähigte Person.
Inhalte & Vorteile der Fortbildung:
Ihr Mehrwert:
Für wen ist die Qualifizierung geeignet?
Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft muss ein Stetigförderer geprüft werden?
Mindestens jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich Sichtkontrollen durch das eigene Personal.
Welche Vorschriften gelten?
Für die Prüfung von Stetigförderern gelten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) sowie die DGUV-Informationen 208-018 (Schüttgut) und 208-060 (Stückgut). Nur befähigte Personen dürfen die Prüfung durchführen.
Was sind typische Stetigförderer?
Förderbänder, Rollenbahnen, Kettenförderer, Schrägförderer, Hängeförderer.
Wie kann ich befähigte Person werden?
Durch anerkannte Lehrgänge und mehrjährige praktische Erfahrung in der Instandhaltung oder im Betrieb von Förderanlagen.
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Sie wollen Stetigförderer selbst prüfen oder Ihr Team qualifizieren?
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